3% Rabatt bei Vorkasse
Trusted Shops Gütesiegel
PKW Nummernschild Besatzungszeit FW 1948 - 56 Replika - Französische Besatzungszone Süd-Württemberg/Hohenzollern
Historisches Nummernschild Württemberg 48 - 56 neu
Historisches Nummernschild Württemberg 48 - 56 vintage


39,90 €
inkl. MwSt. zzgl. Versand
eine Woche


  • Art.Nr. 5532
  • Material Aluminium
  • Abmessungen 300 mm x 180 mm x 1 mm
  • EAN 4251454616866
  • Marke Proverdi
  • Hersteller Proverdi GmbH
  • Herst.-Nr. PV-AL-GF-HS-LAM-30x18
  • Lieferweise Versand
  • Umtausch ausgeschlossen

Historisches Nummernschild mit abgeschrägten Ecken - Besatzungszeit 1948 bis 1956 - FW - Französische Besatzungszone Süd-Württemberg / Hohenzollern

Mit ihrer Wunschnummer oder ihrem Wunschtext versehen sind Replikas schöne Geschenke für jeden Fan, Sammler oder Oldtimerbesitzer. Dieses Beispiel ist das damals für  Süd-Württemberg / Hohenzollern geltende Nummernschild.

Historische Nummernschilder dieser Art sind in 2 verschiedenen Varianten erhältlich: neuwertig oder im ansprechenden Vintagelook. Bitte treffen Sie oben die entsprechende Auswahl.

Diese, den originalen Nummernschildern nachempfundenen, KfZ-Kennzeichen eignen sich auch sehr gut für die Dekoration ihres historischen Fahrzeugs.


Besatzungszonen in Deutschland von 1948 bis 1956

Amerikanische Zone Bayern: AB und B
Amerikanische Enklave Bremen und Bremerhaven: AE
Amerikanische Zone Hessen: AH und H
Amerikanische Zone Nord-Württemberg und Nord-Baden: AW und W
Britische Zone Hamburg: BH
Britische Zone Niedersachsen: BN und N
Britische Zone Rheinland: BR und R
Britische Zone Schleswig: BS
Französische Besatzungszone Südbaden: FB
Französische Besatzungszone Bayern: Lindau FBY und BY
Französische Besatzungszone Rheinland-Pfalz: FR
Französische Besatzungszone Süd-Württemberg / Hohenzollern: FW
Französische Besatzungszone Saargebiet: OE

 

Hinweis: Die Schilder sind nur für Oldtimer zur originalgetreuen Restauration und damit für Ausstellungszwecke gedacht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nummernschilder für eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind.