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Historische Kennzeichengrößen - Kennzeichen im Deutschen Reich ab 1937


Historische Kennzeichengrößen - Kennzeichen ab 1937

Für alle folgenden Maßangaben galt: Der Abstand der Buchstaben und Ziffern musste untereinander gleich sein. Bei sechsstelligen Nummern sind 2 Gruppen zu je 3 Zeichen mit einem deutlichen Abstand zu bilden. 

Der waagerechte Abstand der Zeichen vom Rand musste auf beiden Seiten gleich sein. 

Bei zweizeiligen Kennzeichen konnten die oberen Ecken bis zu einem Winkel von 45 Grad abgeschrägt sein und bis zu 30 mm mit einem Halbmesser abgerundet sein. 

1. Maße lt. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), vom 13. November 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 1215) 

Motorräder und Zugmaschinen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Kennzeichen vorn: Bei Motorrädern kann das einzeilige Kennzeichen der Schutzblechrundung angepasst sein.

Die Maße waren: 62 mm Höhe und 310 mm Breite des Kennzeichens. Und dabei galt: 50 mm Höhe der Zeichen, 6 mm Strichstärke der Zeichen, 6-25 mm Abstand zwischen den einzelnen Zeichen. Zusätzlich waren festgelegt: der senkrechte Zeichenabstand mit 9 mm, die Länge des Trennstriches mit 14 mm und der waagerechte und senkrechte Abstand der Beschriftung vom Rand mit jeweils 6 mm. Einen schwarzen Rand gab es bei dieser Kennzeichenart nicht.

Kennzeichen hinten: Die Maße für hintere Kennzeichen waren die gleichen wie die Maße für vordere Kennzeichen. 

Zweizeilige Kennzeichen: Die Kennzeichenhöhe bei zweizeiligen Kennzeichen für Motorräder und Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben betrug 121 mm, die Kennzeichenbreite 190 mm. Sie galt für vordere und hintere Kennzeichen gleichermaßen.

 

Andere Kraftfahrzeuge (auch Personenkraftwagen)

Als vordere Kennzeichen für Personenkraftwagen konnten Kennzeichen mit den Maßen verwendet werden, die den unter der Überschrift oben: "Motorräder und Zugmaschinen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben" aufgeführt sind oder Kennzeichen mit den Maßen, wie folgt:

Kennzeichen vornDie Maße waren: 95 mm Höhe und 510 mm Breite des Kennzeichens. Und dabei galt: 75 mm Höhe der Zeichen, 10 mm Strichstärke der Zeichen, 10-40 mm Abstand zwischen den einzelnen Zeichen. Zusätzlich waren festgelegt: der senkrechte Zeichenabstand mit 15 mm, die Länge des Trennstriches mit 25 mm und der waagerechte und senkrechte Abstand der Beschriftung vom Rand mit jeweils 10 mm. Einen schwarzen Rand gab es bei dieser Kennzeichenart nicht.

Kennzeichen hinten: Die Maße für hintere Kennzeichen waren die gleichen wie die Maße für vordere Kennzeichen. 

Zweizeilige Kennzeichen: Die Kennzeichenhöhe bei zweizeiligen Kennzeichen 185 mm, die Kennzeichenbreite 315 mm. Sie galt für vordere und hintere Kennzeichen gleichermaßen. 

 


2. Maße lt. Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), am 28. Dezember 1937

Zugmaschinen bis 20km/h sind bis 30. Sept. 1938 von der amtl. Kennzeichenführung befreit.

Vorher bereits zugeschnittene Kennzeichen, die von den aktuellen Maßvorschriften abwichen, konnten zunächst weiter verwendet werden. 

Motorräder und Zugmaschinen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Kennzeichen vorn: Bei Motorrädern kann das einzeilige Kennzeichen der Schutzblechrundung angepasst sein.

Die Maße waren: 65 mm Höhe und 320 mm Breite des Kennzeichens. Und dabei galt: 45 mm Höhe der Zeichen, 7 mm Strichstärke der Zeichen, 5-20 mm Abstand zwischen den einzelnen Zeichen. Zusätzlich waren festgelegt: der senkrechte Zeichenabstand mit 10 mm, die Länge des Trennstriches mit 14 mm und der waagerechte und senkrechte Abstand der Beschriftung vom Rand mit jeweils 6 mm. Der schwarze Rand (der vorher nicht definiert wer), sollte 4 mm breit sein.

Kennzeichen hinten: Die Maße für hintere Kennzeichen waren die gleichen wie die Maße für vordere Kennzeichen. 

Zweizeilige Kennzeichen: Die Kennzeichenhöhe bei zweizeiligen Kennzeichen für Motorräder und Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben betrug 120 mm, die Kennzeichenbreite 200 mm. Sie galt für vordere und hintere Kennzeichen gleichermaßen.

 

Andere Kraftfahrzeuge (auch Personenkraftwagen)

Kennzeichen vornDie Maße waren: 100 mm Höhe und 490 mm Breite des Kennzeichens. Und dabei galt: 75 mm Höhe der Zeichen, 12 mm Strichstärke der Zeichen, 8-25 mm Abstand zwischen den einzelnen Zeichen. Zusätzlich waren festgelegt: der senkrechte Zeichenabstand mit 15 mm, die Länge des Trennstriches mit 25 mm und der waagerechte und senkrechte Abstand der Beschriftung vom Rand mit jeweils 8 mm. Der schwarze Rand wurde mit 4,5 mm Breite definiert.

Kennzeichen hinten: Die Maße für hintere Kennzeichen waren die gleichen wie die Maße für vordere Kennzeichen. 

Zweizeilige Kennzeichen: Die Kennzeichenhöhe bei zweizeiligen Kennzeichen 190 mm, die Kennzeichenbreite 320 mm. Sie galt für vordere und hintere Kennzeichen gleichermaßen.  

 


3. Maße lt. Genehmigung vom 15. März 1938 

Diese Genehmigung war für Motorräder bis 30 km/h auf ebener Bahn. Vorn wurde bei diesen Fahrzeugen kein Kennzeichen angebracht.

Kennzeichen hintenDie Maße waren: 100 mm Höhe und 160 mm Breite des Kennzeichens. Und dabei galt: 35 mm Höhe der Zeichen, 6 mm Strichstärke der Zeichen, 5-20 mm Abstand zwischen den einzelnen Zeichen. Zusätzlich waren festgelegt: der senkrechte Zeichenabstand mit 10 mm und der waagerechte und senkrechte Abstand der Beschriftung vom Rand mit jeweils 6 mm. Der schwarze Rand wurde mit 4 mm Breite definiert.

 


4. Genehmigung vom 31. Juli 1939

An den Maßen änderte sich nichts. Jedoch wurde eine andere, sinnvolle Vorschrift ergänzt: Zur Verminderung der Verletzungsgefahr bei Verkehrsunfällen sollten die oberen Kanten vorn mit einer wulstartigen Verdickung verstärkt werden. Das sich dadurch der senkrechte Abstand der Beschriftung vom Rand verringerte, war zunächst kein Problem. 

 

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