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Historische Kennzeichengrößen - Kennzeichen im Deutschen Reich ab 1934

Kennzeichen im Deutschen Reich ab 1934

Die Maße der Kennzeichen von 1910 wurden im Jahr 1934 etwas geändert.

Vorderes Kennzeichen für Kraftwagen

Das vordere Kennzeichen für Kraftwagen hatte eine rechteckige Form.

Geändert wurden: Die Gesamthöhe von 115 mm (1910) auf 135 mm (1934) und der Abstand der Buchstaben bzw. Ziffern von 20 mm (1910) auf 15 mm (1934). Alle anderen Maße blieben: 10 mm Randbreite, 75 mm Höhe der Zeichen, 12 mm Strichstärke der Zeichen. Der Trennstrich sollte 25 mm lang sein.  

Kennzeichen 1934

Kennzeichen für Motorräder

Die Kennzeichengrößen für Motorräder wurden wie folgt angepasst: von 80 mm Höhe der Tafel (1910) auf 75 mm (1934), von 8 mm Randbreite (1910) auf 6 mm (1934), von 60 mm Höhe der Zeichen(1910) auf 45 mm (1934), von 10 mm Strichstärke der Zeichen auf 8 mm (1934), von 12 mm (1910) Abstand zwischen den einzelnen Zeichen bzw. Abstand zwischen Zeichen und Rand auf 9 mm (1934). Der Trennstrich sollte höchstens 18 mm (1910) und 14 mm (1934) lang sein.  

Schädelspalter

kennzeichen motorräder 1932 

Kennzeichen für Kleinkrafträder 

Für Kleinkrafträder wurden die Maße im Jahr 1934 in folgender Weise festgelegt:

Die Maße für diese Schilder waren: 60 mm Höhe der Tafel, plus Rand und dabei galt: 5 mm Randbreite, 35 mm Höhe der Zeichen, 6 mm Strichstärke der Zeichen, 7 mm Abstand zwischen den einzelnen Zeichen bzw. Abstand zwischen Zeichen und Rand. Der Trennstrich sollte höchstens 11 mm lang sein. 

 

(Quelle: Geschichte der deutschen KFZ Kennzeichen - 4. Auflage von 2010, S. 102)

 

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